1.500 geförderte Ladepunkte in zweieinhalb Jahren in 23 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs: Das ist die Zwischenbilanz des Verbundprojektes „Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen in Baden-Württemberg“, kurz LINOx BW.
Ziel des unter der Federführung des Städtetags Baden-Württemberg laufenden Projektes ist es, durch den vermehrten Einsatz von Elektrofahrzeugen die verkehrsbedingten Schadstoffemissionen in Städten und Ballungsräumen zu verringern. Im Fokus steht dabei, Elektromobilität sichtbar und vor allem nutzbar zu machen: Sei es am Arbeitsplatz durch die Umstellung auf E-Fahrzeuge oder beispielsweise durch Lademöglichkeiten beim Supermarkt oder im Parkhaus des örtlichen Landratsamtes.
Die Maßnahmen in den einzelnen Kommunen werden durch eine gemeinsame Forschung durch das Institut Stadt | Mobilität | Energie (ISME) und das ZSW analysiert und ausgewertet. Berüksichtigt wird die Nutzung von Elektrofahrzeugen und die Rückwirkungen auf das Stromnetz, der Einsatz von Last- und Lademanagement sowie die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung. Das ZSW untersucht im Projekt die Wirkungen der Ladevorgänge auf die Netzauslastung und entwickelt Algorithmen für das Last- und Lademanagement. Bei Fuhrparks zeigt sich beispielsweise, dass 90% aller Fahrten schon heute mit Elektroautos auch ohne öffentliches Nachladen möglich sind. Zurück am Firmenstandort reichen während der Standzeit in vielen Fällen niedrige Ladeleistungen für die folgenden Fahrten, womit das Netz wenig belastet wird. Wenn notwendig, kann über ein Buchungssystem und die Steuerung der Ladesäulen eine höhere Ladeleistung und Priorität für einzelne Fahrzeuge gegeben werden, was die Zahl der notwendigen Ladevorgänge während der Dienstfahrten außerhalb des Firmenstandorts weiter reduziert.
Weitere Partner sind die Landesagentur e-Mobil BW und der Verband Region Stuttgart.
Das Programm wird im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit 8,2 Mio. Euro gefördert und läuft noch bis September 2022. Zuwendungsberechtigt sind u.a. Kommunen, Unternehmen, Sozialdienste oder Vereine, aber auch Wohnungseigentümergesellschaften (WEGs) aus 26 antragsberechtigten Kommunen in Baden-Württemberg. Voraussetzungen sind: Der Standort der Ladeinfrastruktur befindet sich in einer der 26 Kommunen in Baden-Württemberg mit starker Belastung durch Stickoxide (Listen des Umweltbundesamtes 2017/18). Zudem muss die Nutzung privat oder halb-öffentlich erfolgen.