Aktuell schränkt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die zulässigen Freiflächen für Photovoltaikanlagen stark ein. Auch dürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur Anlagen bis zu einer Größe von zehn Megawatt (MW) gebaut werden, was sowohl die Förderkosten als auch den Flächenverbrauch häufig unnötig erhöht.
Eine wissenschaftliche Studie hat nun die Auswirkungen verschiedener Einschränkungen genauer unter die Lupe genommen und entsprechende Handlungsempfehlungen entwickelt. Durchgeführt wurde die Untersuchung vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Bosch & Partner GmbH, die seit langem auch die Weiterentwicklung des EEGs wissenschaftlich begleiten. In Auftrag gegeben hat die Studie das Energieunternehmen innogy SE.
Die Analyse belegt, dass die bis zum Jahr 2030 kumulierten Stromgestehungskosten des Photovoltaik-Zubaus und auch die Förderkosten um bis zu 3,5 Mrd. Euro reduziert werden könnten, wenn das Freiflächensegment gestärkt und die zulässige Flächenkulisse flexibilisiert würde. Eine Erhöhung des Ausbauziels von 50 auf 65 Prozent im Photovoltaik-Segment könnte förderseitig damit nahezu kostenneutral erfolgen.
Auch bei entsprechender Ausweitung des Freiflächenzubaus und Flächenflexibilisierung werden laut den Berechnungen max. 0,32 Prozent der heute verfügbaren Ackerflächen benötigt, sodass keine übermäßige Flächeninanspruchnahme in diesem Bereich stattfindet.Zudem empfiehlt die Studie flexiblere Möglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und landwirtschaftlicher Interessen.