Ab dem Jahr 2021 endet für die ersten Photovoltaikanlagen die Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die bis 2026 in die Weiterbetriebsphase laufenden Anlagen sind überwiegend sehr klein, so dass die Wirtschaftlichkeit einer ungeförderten Direktvermarktung des eingespeisten Stroms fraglich ist. Ziel des Gutachtens ist es, die Kosten der sonstigen Direktvermarktung nach Förderende zu bewerten und Optionen für eine vereinfachte Abnahmeregelung für Strom aus diesen Photovoltaikanlagen zu entwickeln. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass eine vereinfachte Abnahmeregelung wie z.B. die Durchleitung des Photovoltaik-Marktwertes als Übergangslösung im EEG umgesetzt werden sollte, um den Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaikanlagen zu sichern.